Lizenzbestimmungen für die Nutzung von Werbematerialien

Für sämtliche von der R&S Vertrieb europäischer Wurst- und Schinkenspezialitäten GmbH, Essen, sowie deren angeschlossene Grosshandlungen: Fleigro GmbH und Oberland GmbH (hier: „R&S“), überlassenen Werbematerialien gleich welcher Art und Form (z. B. Werbetexte, Grafiken, Fotos, Videos, Handzettel, Anzeigen etc. (auch soweit elektronisch); hier zusammenfassend: „Werbematerialien“), gelten die nachfolgenden Lizenzbestimmungen. Mit Benutzung der Werbematerialien gelten diese als akzeptiert:

  1. R&S gewährleistet, Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte zu sein, um dem Empfänger die Nutzungsrechte an den Werbematerialien gemäß dieser Vereinbarung einräumen zu können.
  2. R&S stellt dem Empfänger in Papierform und/oder in elektronischer Form in einem von R&S jeweils bestimmten üblichen Format Werbematerialien nach eigenem Ermessen unentgeltlich zur Verfügung.
  3. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an sämtlichen Werbematerialien stehen – soweit nicht ausdrücklich anders angegeben – R&S oder deren Lizenzgebern zu. Soweit die vorliegenden Lizenzbestimmungen keine abweichende Regelung treffen, werden dem Empfänger keine Nutzungsrechte an den Werbematerialien eingeräumt.
  4. R&S räumt dem Empfänger hiermit das jederzeit widerrufliche, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nur im Rahmen der Nr. 7 unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit dieser Vereinbarung beschränkte Recht ein, die Werbematerielien für den zwischen den Parteien jeweils festgelegten Zweck innerhalb des Gebiets der europäischen Union zu verwenden. Soweit keine ausdrückliche Zweckbestimmung getroffen ist, dürfen die Werbematerialien ausschließlich dazu verwendet werden, die Produkte von R&S zu bewerben.
  5. Insbesondere ist jede Verwendung der Werbematerialien zur Bewerbung nicht von R&S stammender und/oder von R&S bezogener Produkte untersagt. Gleichfalls ist jede Verwendung der Werbematerialien untersagt, die R&S und/oder die Produkte von R&S unangemessen herabwürdigt.
  6. Eine Bearbeitung der Werbematerialien bedarf grundsätzlich der vorherigen ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von R&S (E-Mail genügt insoweit). Ausgenommen hiervon ist die bloße proportionale Vergrößerung oder Verkleinerung der Werbematerialien. Die ausschnittsweise Nutzung (z. B. die Verwendung von Bildausschnitten, Kürzung von Werbetexten etc.) soll zuvor mit R&S abgestimmt werden.
  7. Eine Weitergabe der Werbematerialien an Dritte sowie eine Unterlizensierung ist ausschließlich in dem Umfang zulässig, wie die im Nr. 2 bis Nr. 6 genannten Zusammenhang zwingend erforderlich ist (Werbe- und Hosting-Dienstleister des Empfängers).
  8. R&S behält sich das jederzeitige Recht vor, durch Erklärung gegenüber dem Empfänger einzelne Werbematerielien oder die Werbematerielien insgesamt zurückzurufen. Ab dem Zeitpunkt des Rückrufes dürfen diese nicht mehr verwendet werden. Ein Rückruf erfolgt insbesondere dann, wenn nicht mehr aktuelle Werbematerialien durch aktuelle Werbematerialien von R&S ersetzt werden.
  9. Der Empfänger ist verpflichtet, R&S auf Nachfrage von den Printmedien, in denen die Werbematerialien abgedruckt bzw. in sonstiger Weise verwendet werden (z.B. Zeitschriftenbeilage) kostenlos ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen. Bei einer Onlineverwendung der Werbematerialien ist der Empfänger verpflichtet, R&S auf Nachfrage die genaue URL der entsprechenden Webseite mitzuteilen und ihm den Zugang zu dieser Webseite zu verschaffen.
  10. Für die Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Werbematerialien übernimmt R&S keine Haftung. R&S haftet nur für vorsätzliches Verhalten. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten der Erfüllungsgehilfen von R&S ist ausgeschlossen.
  11. Die vorliegende Lizenzvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von einer Woche ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  12. Mit der Beendigung dieser Vereinbarung endet jedes Recht des Empfängers auf Benutzung der Werbematerialien mit sofortiger Wirkung. Der Empfänger ist verpflichtet, sämtliche Werbematerialien unverzüglich an R&S zurückzugeben und/oder zu löschen. Der Empfänger wird R&S die Löschung auf Nachfrage schriftlich versichern. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt.
  13. Sonstige zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen (insbesondere Kauf- und Lieferverträge) bleiben von der vorliegenden Vereinbarung unberührt.
  14. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung dieser Schriftformklausel. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Sachrecht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  15. Gerichtsstand ist Essen (NRW).

Die Lizenzvereinbarung kann hier als PDF heruntergeladen werden.